
Rechtsanwalt Philipp Walz
– Ihr Strafverteidiger in Essen & bundesweit –
Ob Mord oder Totschlag, Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch, Drogenhandel oder Raub – gerade bei schweren strafrechtlichen Delikten werden Betroffene regelmäßig mit einschneidenden Maßnahmen wie einer Wohnungsdurchsuchung und einem Haftbefehl konfrontiert. Sind Sie (oder ein Angehöriger) Beschuldigter einer solchen oder einer anderen Straftat, müssen Sie schnell handeln. Nehmen Sie gerne unverzüglich Kontakt mit mir auf, damit Sie professionell verteidigt werden.Ansonsten gilt: Schweigen! Gerne beantrage ich für Sie Akteneinsicht und erarbeite für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie – es wäre doch ärgerlich, wenn ich für Sie dann nicht mehr alle Register ziehen könnte, nur weil Sie zuvor schon eine unbedachte Äußerung von sich gegeben haben, oder? Aber selbst dann gibt es noch ausreichende Verteidigungsmöglichkeiten, die ich gerne mit Ihnen bespreche.
Neben der klassischen Verteidigung im Ermittlungsverfahren und im Hauptverfahren liegt mein Schwerpunkt im Revisionsrecht, das umfangreiches Spezialwissen erfordert. Nicht selten entscheiden sich Verurteilte nach der Urteilsverkündung zu einem Wechsel Ihres Anwalts und kontaktieren dann mich – auf Grundlage des Urteils samt Sitzungsprotokoll obliegt es dann mir, rechtliche Fehler zu erkennen und diese in einer umfassenden Begründungsschrift zu rügen, um so den Eintritt der Rechtskraft zu verhindern und – je nach Einzelfall – möglicherweise langjährige Haftstrafen zu verhindern.
Revisionsrecht
Die Revision ist ein Rechtsmittel, das überwiegend gegen Urteile am Landgericht eingelegt wird. Im Gegensatz zur Berufung, bei der es zu einer neuen Beweisaufnahme kommt, überprüft das Revisionsgericht lediglich, ob das Urteil auf Rechtsfehlern beruht. Meine umfassenden Begründungsschriften sind regelmäßig die letzte Möglichkeit, um die bereits ausgesprochene Verurteilung zu einer langjährigen Haftstrafe abzuwenden.
Besuchen Sie für weitere Informationen gerne meine Homepage zum Revisionsrecht.
Allgemeines Strafrecht
Ich verteidige in Strafverfahren zu allen in Frage kommenden Delikten. Oft wird man schneller zum Beschuldigten, als man es erwartet. Auch Delikte wie Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung können große Auswirkungen auf das weitere Leben haben – sowohl beruflich als auch privat. Deshalb ist wichtig, auch bei vermeintlich harmlosen Tatvorwürfen professionell verteidigt zu werden. Auch wenn Sie unschuldig sind, genügt oft eine einzelne missverständliche Äußerung, die ungeahnte Folgen haben kann. Deshalb: Schweigen Sie und lassen Sie sich professionell verteidigen.
Mord / Totschlag
Tötungsdelikte werden von vielen als die schlimmsten Straftaten angesehen, teilweise wird ihnen im Volksmund sogar das Recht auf eine Verteidigung abgesprochen. Für mich spielt es keine Rolle, ob Sie schuldig sind oder nicht, denn mir ist wichtig, dass gerade in Verfahren mit möglicherweise langen Haftstrafen Ihre Rechte als Beschuldigter bzw. Angeklagter eingehalten werden. Mit einer individuellen Verteidigungsstrategie ist es unter Umständen möglich, dass ein versuchtes Tötungsdelikte nur als gefährliche Körperverletzung verurteilt wird, sodass die Strafe deutlich geringer ausfällt. Ob Giftmord oder (fast) tödliche Messerstiche – eine professionelle Verteidigung bekommen Sie von mir in jedem Fall.
Sexualstrafrecht
Oft werde ich gefragt, wie ich Vergewaltiger oder Kinderschänder verteidigen kann. Meine Antwort lautet dann regelmäßig: „Konsequent, durchsetzungsstark und mit allen Mitteln, die mir die rechtsstaatlichen Gesetze zur Verfügung stellen!“ – Auch wenn diese äußerst sensible Materie von vielen als verwerflich angesehen wird, setze ich mich immer für meine Mandanten ein, auch wenn es unbequem wird.
In vielen Fällen sind entsprechende Vorwürfe erfunden, aber der Ruf ist trotzdem ruiniert, deshalb sind mir Diskretion und Vertrauen besonders wichtig. Überdies verteidige ich auch in Fällen im Zusammenhang mit Kinderpornographie und Jugendpornographie.
Betäubungsmittelstrafrecht
Die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht ist umfassend. Sie erstreckt sich vom Besitz einer geringen Menge über abgefangene Paketsendungen, von Festivalbesuchern bis zur organisierten Kriminalität. Unabhängig vom Umfang des Verfahrens ist eine intensive Einarbeitung in jedem Einzelfall unerlässlich. Ob Marihuana, Amphetamin oder Kokain – unabhängig vom Betäubungsmittel verteidige ich entschlossen und durchsetzungsstark, denn in vielen Fällen gelingt es der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht dann nicht, individuelle Tatbeiträge sicher zuzuordnen, sodass mit einer professionellen Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch oftmals möglich sind.
Ich verteidige auch in Großverfahren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität oder des sonstigen Betäubungsmittelhandels in nicht geringer Menge und/oder mit Waffen.
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
In vielen Einrichtungen befinden sich Geld- und Glücksspielautomaten ohne die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis. Nicht selten werden diese Automaten aufgestellt, damit wartende Kunden die Zeit „spielerisch“ überbrücken können und der Betreiber gleichzeitig Umsatz mit dem eingeworfenen Münzgeld generiert – nicht selten auch „schwarz“ oder zur Geldwäsche. Davon ausgehend, dass die Kopie der Software unerlaubt erlangt und aufgespielt wurde, hat man neben dem Verstoß gegen Vorschriften der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels sowie solchen der Abgabenordnung oft auch gegen das Markengesetz und das Urhebergesetz verstoßen. Eine Systemauswertung fördert häufig einen hohen Einzahlungsbetrag zutage, der als Wertersatz gerichtlich eingezogen werden soll – spätestens jetzt benötigen Sie eine professionelle Verteidigung.
Brandstiftungsdelikte
Während das Anzünden einer Mülltonne regelmäßig noch als Sachbeschädigung gilt, sind die Brandstiftungsdelikte im klassischen Sinne äußerst vielfältig und unterscheiden sich stark in ihren Voraussetzungen. Der Gesetzgeber geht bei diesem Deliktstypus von einer Gemeingefährlichkeit aus, sodass – je nach konkretem Tatbestand – bereits eine abstrakte Gefährdung eine Strafbarkeit begründen kann. Neben der Verteidigung im Zusammenhang mit sämtlichen Brandstiftungsdelikten im klassischen Sinne verteidige ich auch bei Taten mit dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion – hierunter fallen regelmäßig das unberechtigte Zünden von Pyrotechnik sowie das Sprengen von Geldautomaten.
Strafrecht beim Fußball
Ob Borusse oder Königsblauer, ob RWE-Fan oder VfL´er – so sehr ich die Emotionen und Vereinsliebe im Privaten teile, umso nüchterner verteidige ich in Strafverfahren rund ums Fußballstadion, wobei mir die Farbe Ihres Schals egal ist, solange es um die Wahrung Ihrer Rechte geht. Neben Korruption, Sportwettbetrug und vergleichbaren Delikten kommt es im und ums Stadion regelmäßig zu einer Vielzahl von Straftaten. Diese beginnen bei Beleidigungen und Sachbeschädigungen, reichen aber auch von Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch bis hin zum Missbrauch im Zusammenhang mit Pyrotechnik. Ich verteidige in Strafverfahren sämtlicher Delikte rund ums Fußballstadion.
Wohnungsdurchsuchung
Unabhängig vom Deliktstypus werden vergleichsweise häufig Durchsuchungsbeschlüsse von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Ermittlungsrichter sodann auch erlassen. Oft genügt bereits eine einzelne Zeugenaussage, damit die Polizei um 6:00 Uhr morgens an Ihrer Tür klingelt, Sie mit einem Tatvorwurf konfrontiert und Ihnen einen Durchsuchungsbeschluss aushändigt. Während in manchen Fällen ein „Durchstöbern sämtlicher Schubladen“ durch eine freiwillige Herausgabe eines einzelnen gesuchten Gegenstandes abgewendet werden kann, entsteht bei der Suche nach Beweismitteln oft ein großes Chaos. Neben Betäubungsmitteln und Waffen werden regelmäßig Mobiltelefone, Tablets und Computer sichergestellt und ausgewertet, um so an Chatverläufe oder inkriminierte Inhalte als Beweismittel zu gelangen. Teilweise werden nur einzelne Dokumente sichergestellt, beispielsweise wenn eine manipulierte Buchhaltung oder eine Urkundenfälschung vermutet wird. Spätestens jetzt benötigen Sie rechtliche Hilfe.
Haftbefehl / Untersuchungshaft
Zur Sicherung des Verfahrens werden insbesondere in Fällen der schweren Kriminalität häufig Haftbefehle erlassen. Durch die Anordnung der Untersuchungshaft kann beispielsweise einer Fluchtgefahr oder einer Verdunkelungsgefahr entgegengewirkt werden. Anknüpfungspunkte meiner Verteidigung sind regelmäßig eine Haftprüfung oder eine Haftbeschwerde. Eine Haftprüfung wird beantragt, wenn sich die Voraussetzungen geändert haben, insbesondere wenn kein dringender Tatverdacht mehr vorliegt oder kein Haftgrund mehr besteht. Mit einer Haftbeschwerde können rechtliche Argumente vorgetragen werden, warum der Haftbefehl gar nicht (oder zumindest nicht in dieser Form) erlassen werden durfte – hierüber entscheidet erforderlichenfalls das übergeordnete Gericht. Möglicherweise kommt auch eine Außervollzugsetzung in Betracht. Oft erfolgt eine Kontaktaufnahme durch Angehörige, nachdem eine Festnahme erfolgt ist und der Beschuldigte dem Haftrichter vorgeführt werden soll.
